Allgemeine Geschäftsbedingungen
der hey circle GmbH, Arcisstraße 32, 80799 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Doris Diebold,
Registergericht Amtsgericht München, HRB 266 615, USt-ID-Nr. DE344480839 (nachfolgend „hey circle“ genannt).
Telefon: +49 159 04350498 E-Mail: doris@heycircle.com
1. Vertragsgegenstand; Geltungsbereich
1.1 hey circle ist Anbieterin von Mehrweg-Versandlösungen, um in Partnerschaft mit Händlern den Mehrweg im Onlinehandel zu etablieren. Je nach Angebot werden die Versandverpackungen in den angegebenen Stückzahlen und Größen vermietet oder an die Händler verkauft.
1.2 hey circle schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern, d.h. natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Zum Nachweis der Unternehmereigenschaft kann hey circle die Vorlage geeigneter Dokumente verlangen (z.B. Gewerbeschein).
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der hey circle mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, sie werden durch hey circle schriftlich bestätigt.
2. Vertragsschluss
Angaben in Katalogen und auf der Website von hey circle stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. In der Regel schickt hey circle dem Kunden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Der Kunde kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch eine ausdrückliche Erklärung annehmen. Damit ist der Vertrag zustande gekommen.
3. Preise, Versandkosten
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot genannten Preise inklusive Versand und zzgl. Umsatzsteuer.
4. Fälligkeit, Zahlung, Verzug & Inkasso
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, wird die Zahlung im Falle eines Kaufvertrags 10 Tage nach Lieferung und Zugang einer Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Mietentgelte sind jeweils monatlich im Voraus, spätestens jedoch jeweils am ersten Werktag des Monats, zur Zahlung fällig.
4.2 Die Kunden haben die Möglichkeit, sofern nicht auf der Rechnung anders ausgewiesen, per Banküberweisung (Kontoinhaberin: hey circle GmbH, IBAN: DE80 4306 0967 1215 1500 00, BIC: GENODEM1GLS, Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG), per Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte zu bezahlen. Die Zahlung hat sofort ohne Abzug zu erfolgen. Bei Bezahlung per SEPA-Lastschriftverfahren wird hey circle dem Kunden die Abbuchung mindestens drei Geschäftstage im Voraus ankündigen (sog. „Pre-Notification-Frist“). Die Kunden haben sicherzustellen, dass ihre Konten zum angekündigten Abbuchungszeitpunkt die erforderliche Deckung aufweist.
4.3 hey circle behält sich vor, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder bei Kaufverträgen nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Bei neu aufgenommenen Geschäftsverbindungen und Kauf von Ware erfolgen die ersten fünf Lieferungen in der Regel gegen Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung.
4.4 Für Rücklastschriften berechnet hey circle mindestens 20,00 EUR, behält sich aber vor weiter angefallene Kosten abzurechnen, an Rückgabegebühren; den Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass hey circle kein oder ein geringerer als der vorgenannte pauschalierte Schaden entstanden ist; die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt vorbehalten. Eine Rückgabegebühr wird nicht erhoben, wenn die Rücklastschrift auf einer Unterdeckung des Kontos der Kunden beruht und der Abbuchungsversuch zu einem anderen als dem von hey circle angekündigten Abbuchungszeitpunkt erfolgt ist. Liegen Rücklastschriften vor, ist hey circle bis zum vollen Ausgleich der Forderungen berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten.
4.5 Die Kunden geraten mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei hey circle nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung bei den Kunden eingeht. Bei nicht fristgerechter Begleichung der offenen Rechnung, stellt hey circle Mahngebühren von 10,00 Euro in Rechnung. Die hey circle behält sich das Recht ein, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu erheben.
Hey circle behält sich ebenfalls das Recht ein, ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung offener Forderungen zu beauftragen, falls Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden. Alle durch die Einschaltung des Inkassounternehmens entstehenden Kosten sind von den Kunden bzw. Schuldnern zu tragen.
Den Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der hey circle kein oder ein geringerer als der vorgenannte pauschalierte Schaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung der Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB und eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB ist auch auf Mahngebühren gemäß Satz 2 anzurechnen.
4.6 Bei Zahlungsverzug und/oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Kunden kann hey circle offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen wahlweise nach freiem Ermessen Zahlung bei Auslieferung oder Vorauszahlung verlangen. hey circle geht von einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse insbesondere bei Erhalt unbefriedigender Kreditauskünfte über den Kunden aus.
4.7 hey circle ist trotz anderslautender Bestimmungen der Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Außenstände anzurechnen und wird die Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist hey circle berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
5. Lieferfristen; Nachfristsetzung; Lieferort, höhere Gewalt
5.1 Die Lieferfristen ergeben sich aus dem Angebot von hey circle. Angegebene Lieferfristen sind nicht als Fixtermine zu verstehen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
5.2 Sofern keine Lieferfristen vereinbart sind, liefert hey circle bestellte Versandlösungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, bei Vorauskasse innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb dieser Frist das Lager verlassen hat.
5.2 Der Kunde hat hey circle bei Überschreitung der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist zu setzen.
5.3 Der Lieferort wird vom Kunden in der Anfrage an hey circle angegeben und muss sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden.
5.4 Lieferfristen verlängern sich in angemessenen Umfang im Falle höherer Gewalt und unvorhersehbaren, nach Vertragsschluss eingetretenen Umständen, die hey circle nicht zu vertreten hat (z.B. Pandemien, Naturkatastrophen, Krieg, Betriebsstörung, Stromausfälle, etc.). Dies gilt auch in Fällen, in denen derartige Umstände bei Lieferanten von hey circle eintreten. Bei einer Störungsdauer von mehr als acht Wochen sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz sind in Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.
6.Sonderbestimmungen für den Warenkauf
Soweit der Kunde mit hey circle den Kauf der Ware vereinbart hat, gelten zusätzlich folgende Regelungen:
6.1 Nichtlieferung durch Vorlieferanten
6.1.1 Ist der bestellte Gegenstand trotz eines ausreichenden Deckungskaufs nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird hey circle den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist hey circle von der Leistungspflicht befreit, es sei denn, hey circle hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.
6.1.2 Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, hey circle hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.
6.2 Erfüllungsort, Lieferung und Gefahrtragung
6.2.1 Erfüllungsort ist der Sitz bzw. das Lager von hey circle.
6.2.2 Bei Auslieferungen an einen anderen Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung spätestens mit Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass hey circle die Kosten für den Transport übernommen hat.
6.2.3 Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit nicht gemeinsam verschickt werden können, liefert hey circle die Waren je nach Verfügbarkeit in Teillieferungen, es sei denn, die teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Soweit der Kunde die Versandkosten zu tragen hat, fallen sie in den vorgenannten Fällen nur einmal an.
6.2.4 Die Lieferung erfolgt per Paketdienst oder Spedition. Wird die bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die Lieferung bis zur Bordsteinkante. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer vereinbart werden; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom Kunden direkt an den Frachtführer gezahlt.
6.3 Abnahme und Abnahmeverzug
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet. Nimmt der Kunde die Ware auch nach angemessener Nachfrist nicht ab, ist hey circle berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 20% des vereinbarten Preises in Fällen der Miete sowie beim Kauf standardisierter Ware, beim Kauf von an den Kunden angepassten Waren von 100% des vereinbarten Preises zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass hey circle kein oder nur ein geringerer als der vorgenannte pauschalierte Schaden entstanden ist. Die Kosten für verweigerte oder nicht abgeholte Sendungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.4 Untersuchungs- und Rügepflicht
6.4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, hey circle unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
6.4.2 Die Mängelrüge hat schriftlich oder in elektronischer Form (z.B. E-Mail) zu erfolgen und ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt 1 Woche seit Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln seit deren Entdeckung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.
6.5 Mängel; Gewährleistung
6.5.1 hey circle gewährleistet, dass die Ware als Transportverpackung für den Versand geeignete Produkte vor Schäden ausreichend schützt und somit die Transportfähigkeit sicherstellt. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei den recyclingfähigen Mehrweg-Versandverpackungen um ein Produkt handelt, das in den Abmessungen geringfügigen Schwankungen unterliegt. Abweichungen in den Abmessungen der Versandtaschen und –boxen von bis zu 4 mm in der Höhe, Breite oder Länge stellen demnach keinen Sachmangel dar.
6.5.2 Die Versandverpackungen sind dafür bestimmt, im Mehrwegsystem mehrfach für Lieferungen und Retouren eingesetzt zu werden. Die Ware ist grundsätzlich dazu bestimmt, vom Kunden zum Versand eigener Ware eingesetzt zu werden. Eine gewerbsmäßige Weiterveräußerung der Ware an Dritte bedarf der ausdrücklichen Einwilligung von hey circle. Im Rahmen der Nutzung der Ware nach Abnahme durch den Kunden entstehende, versandbedingte Gebrauchsspuren (z.B. Kratzer, Abrieb der Oberflächenlaminierung, Klebereste, Filzstiftmarkierungen, Ausfransungen der Kanten) an der Verpackung stellen keinen Sachmangel dar.
6.5.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware beim Kunden. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche (§ 445b BGB) bleiben hiervon unberührt. Die vorgenannte Gewährleistungsfrist gilt nicht im Fall des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit hey circle eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Sie gilt außerdem nicht für Ansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
6.5.4 Im Falle eines Mangels hat der Kunde hey circle eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat hey circle die Waren zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. hey circle ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Ware, wäre sie mangelfrei, übersteigen oder die Kosten der Nacherfüllung den Betrag übersteigen, um den der Mangel den Wert der Ware mindert oder die andere als die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung günstiger ist und für den Kunden keine erheblichen Nachteile bedeutet.6.5.5. Sollten einzelne Waren mangelhaft sein, behält sich hey circle vor, entweder für die einzelne Ware den Kaufpreis anteilig zurückzuerstatten oder einzelne Waren gebündelt auszutauschen.
6.6 Eigentumsvorbehalt
6.6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von hey circle. hey circle behält sich darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen (nachfolgend „Gesamtforderung“ genannt) vor.
6.6.2 Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer etwaigen Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe an hey circle ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. hey circle wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber hey circle in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist.
6.6.3 hey circle ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die Gesamtforderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von hey circle.
6.6.4 hey circle ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde mit der Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als 250,00 EUR in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforderung beträgt.
7. Sonderbestimmungen für die Warenmiete
Soweit der Kunde mit hey circle Warenmiete vereinbart hat, gelten zusätzlich folgende Regelungen:
7.1 Vertragsgegenstand; Eigenschaften der Ware
7.1.1 Ist Miete der Waren vereinbart worden, überlässt hey circle dem Kunden die in dem Angebot dargelegten Mietgegenstände für den vereinbarten Mietzeitraum gegen Entgelt. hey circle liefert die Mietgegenstände an die von dem Kunden genannte Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. hey circle beseitigt während des Mietzeitraums Mängel an der Ware und nimmt die Ware nach Mietzeitraumende auf eigene Kosten zurück.
7.1.2 Hinsichtlich der Eigenschaften der Waren gelten die Ziffern 6.5.1 und 6.5.2 dieser AGB entsprechend.
7.2 Mietzeitraum, Kündigung
7.2.1 Die Parteien vereinbaren den im Angebot festgelegten Mietzeitraum. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt der Mietzeitraum zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
7.2.2 Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich der Mietzeitraum jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragslaufzeitende ordentlich gekündigt wird.
7.2.3 Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund zur Kündigung auf Seiten der hey circle besteht insbesondere in Fällen des Verstoßes gegen eine der Regelungen der Ziffern 7.5 oder wenn der Kunde mit der Zahlung des monatlichen Mietentgeltes ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug gerät. Das Recht zur Kündigung lässt Ansprüche von hey circle auf ausstehende Miete inklusive Zinsansprüche wegen Verzuges und sonstige Ansprüche auf Verzugsschaden unberührt.
7.2.4 Nach Vertragsbeendigung schickt der Kunde die Mietgegenstände auf eigene Kosten an hey circle zurück. Verzögert sich die Rückgabe der Mietgegenstände aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zahlt der Kunde die vereinbarte Mietgebühr auch über den vereinbarten Mietzeitraum hinaus bis zur Bereitstellung der Mietgegenstände zur Abholung.
7.3 Mietentgelt, Betriebskosten, Fälligkeit
7.3.1 Soweit nicht anders vereinbart, berechnet sich das Mietentgelt pro Mietgegenstand und Mietzeitraum netto zzgl. Umsatzsteuer.
7.3.2 Beginnt der Mietzeitraum innerhalb eines laufenden Monats, wird dem Kunden das Mietentgelt für diesen Monat anteilig in Rechnung gestellt.
7.3.2 Der Kunde trägt die im Rahmen der Nutzung der Mietgegenstände anfallenden Betriebskosten, insbesondere Versandkosten, Kosten der Reinigung der Mietgegenstände und Kosten der logistischen Wiederbereitstellung für den erneuten Versand.
7.3.3 Das Mietentgelt ist monatlich im Voraus zu leisten. Für die Fälligkeit der Zahlung gilt Ziffer 4.1 Satz 2 der AGB.
7.4 Anmietung
Die Möglichkeit des Anmietens zusätzlicher Mietgegenstände steht immer unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit seitens hey circle.
7.5 Nutzung der Mietgegenstände; Mängelrüge
7.5.1 Der Kunde verwendet die Mietgegenstände ausschließlich zu folgenden Zwecken:
- Die Mietgegenstände werden als Versandverpackung für den Versand geeigneter Produkte gegenüber Endkunden verwendet, einschließlich Rückversand des leeren Mietgegenstandes und der Warenretoure.
- Darüber hinaus können die Mietgegenstände auch für den Transport geeigneter Produkte im B2B oder internen Versand des Kunden eingesetzt werden.
7.5.2 Die maximal zulässige Beladung der Mietgegenstände darf das auf der Website für den jeweiligen Mietgegenstand angegebene Maximalgewicht nicht überschreiten.
7.5.3 Die Nutzung der Mietgegenstände für andere als den oben benannten Verwendungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von hey circle.
7.5.4 Bei schuldhaften Verstößen gegen eine dieser Regelungen der Ziffer 7.5 ist hey circle berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
7.5.5 Der Kunde ist dazu berechtigt, die Mietgegenstände ihren jeweiligen Onlineshop-Kunden zur Nutzung entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten oder diesen ein Kaufangebot für die Mietgegenstände zu unterbreiten. Ziffer 6.5.2 Satz 2 und 3 dieser AGB gelten entsprechend. Der Mietvertrag endet insoweit als Ware verkauft wird. Der Kunde zahlt hey circle für verkaufte Ware die Preise gemäß Ziffer 7.7.4. Die Vermietung oder der Verkauf an sonstige Dritte ist dagegen nicht gestattet. Bei jeglicher Gebrauchsüberlassung an Dritte haftet der Kunde für den Verlust und etwaige Beschädigung. Der Kunde beachtet die sonstigen, von hey circle vorgegebenen Nutzungshinweise.
7.5.6 Soweit der Kunde nicht Flächen der Ware zum Branding nutzen darf, ist er nicht berechtigt, die Mietgegenstände ohne Zustimmung von hey circle zu verändern (z.B. zu Marketing- oder Reparaturzwecken) oder etwaige von hey circle aufgebrachte Aufkleber (z.B. Barcode) oder Aufschriften zu verändern oder zu entfernen.
7.6 Mängel, Anzeige
7.6.1 Der Kunde hat die Mietgegenstände bei der Anlieferung hinsichtlich Menge, Größe, äußerlich sichtbarer Transportschäden und sonstiger unmittelbar erkennbarer Mängel unverzüglich zu prüfen. Etwaige erkennbare Mängel sind innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung bei hey circle zu rügen, versteckte Mängel innerhalb der genannten Frist ab ihrer Entdeckung. Im Übrigen gilt § 377 HGB entsprechend.
7.6.2 Bei einer lediglich unerheblichen Abweichung des Zustands bzw. der Tauglichkeit des Mietgegenstands von dem vertragsgemäßen Zustand bzw. Tauglichkeit der Mietsache bestehen keine Mängelansprüche. Ebenso sind Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen, soweit die Abweichungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit auf unsachgemäßer Nutzung oder der Verwendung der Mietsache unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen beruhen. Das gleiche gilt für solche Abweichungen, die auf Grund besonderer äußerer und von hey circle nicht verschuldeter Einflüsse entstehen, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind. Im Übrigen gelten hinsichtlich etwaiger Mängel und der Gewährleistung Ziffern 6.5.1 und 6.5.2 entsprechend.
7.6.3 Sofern während der Mietdauer ein Mangel an Mietgegenständen auftritt, ist der Kunde verpflichtet, hey circle den Mangel unverzüglich schriftlich oder in elektronischer Form anzuzeigen. Nur in diesen Fällen wird der Kunde von der Entrichtung der Miete zum jeweiligen Monatsende in Bezug auf die jeweils mangelbehafteten Mietgegenstände befreit.
7.6.4 hey circle behält sich vor, mangelhafte Mietgegenstände erst ab einer Menge von 5% der insgesamt gemieteten Boxen, mindestens jedoch eine Menge von 10 Stück, auf Kosten von hey circle zurückzunehmen und nach Möglichkeit und Kapazität von hey circle auszutauschen. Für den Zeitraum, in dem dem Kunden nicht die volle Anzahl von Mietgegenständen zur Verfügung steht, wird das Mietentgelt entsprechend gekürzt.
7.6.5 Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen (z.B. wegen Ersatzvornahme gemäß § 536a Abs. 2 BGB) oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in drei Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses. Ansprüche aus § 536a Abs. 1 BGB verjähren innerhalb eines Jahres ab Entstehung und Kenntnis des Mieters vom Mangel. Die vorgenannten Verkürzungen der Verjährung gelten nicht in den in Ziffer 8.3 genannten Fällen.
7.7 Haftung des Kunden in Fällen der Miete
7.7.1 Kunden als Mieter haften hey circle gegenüber für Schäden, die durch die Kunden, die in ihrem Betrieb tätigen Personen oder mit ihrer Zustimmung mit der Mietsache in Berührung kommende Personen schuldhaft - infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse - verursacht werden. Dem Kunden obliegt der Beweis dafür, dass die einzelnen Schäden allein auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietgegenstände zurückzuführen und von ihr nicht zu vertreten sind.
7.7.2 Bei Schäden an der Mietsache, die regelmäßig nicht allein durch die normale vertragsgemäße Abnutzung entstehen, trifft den Kunden die Beweislast dafür, dass die Verschlechterung der Mietsache nicht von ihm verursacht und verschuldet worden ist, wenn die Herkunft der Schadensursache aus dem seiner unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut unterliegenden Bereich in Betracht kommt.
7.7.3 Der Kunde hat hey circle über den Verlust von Mietgegenständen auf Monatsbasis zu informieren.
7.7.4 Für den Fall des Verlusts eines Mietgegenstandes ergibt sich die Pflicht zum Ersatz durch den Kunden aus dem Angebot.
8.Haftung von hey circle
8.1. In Fällen der Miete ist die Haftung von hey circle gemäß § 599 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von hey circle gemäß § 536 a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
8.2 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sowohl gegenüber hey circle als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
8.3 Die Haftungsbeschränkungen im Sinne der Ziffern 8.1. und 8.2 gelten nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (vgl. Ziffer 6.5.3, letzter Satz der AGB), bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
8.4 Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht in den in Ziffer 8.3 genannten Fällen.
8.5 Wegen unverschuldeten Irrtümern und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche hey circle zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
9. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht
9.1 Der Kunde ist mit außerhalb des Synallagmas, d.h. außerhalb des Gegenseitigkeitsverhältnisses von Leistungen und Gegenleistung, stehenden Forderungen nicht zur Aufrechnung berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von hey circle nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt, oder zur Entscheidung reif sind.
9.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nicht geltend machen, es sei denn, es liegt eine der vorgenannten Ausnahmen der Ziffer 9.1 Satz 2 dieser AGB vor.
10. Recycling zum Ende des Lebenszyklus
Um eine ordnungsgemäße und dem nachhaltigen Zweck der Mehrweg-Versandlösungen von hey circle entsprechende Entsorgung zu gewährleisten, haben die Kunden die Möglichkeit, die Mehrweg–Versandtaschen und -boxen zur kostenfreien Wiederverwendung oder Verwertung an hey circle, die diese dem Wertstoffkreislauf zuführt. Bei Miete ist die Rücksendung verpflichtend. Für die Rückführung gilt Ziffer 7.6.4 entsprechend. Eine Annahme von einzelnen Mehrweg-Versandlösungen ist nicht möglich. Die Kosten der Versendung an hey circle trägt hey circle.
11. Datenschutz
Die Datenschutzpraxis von hey circle steht im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). hey circle verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden. Näheres entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen auf der Website von hey circle.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Rechtstreitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist München-Stadt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen der Parteien wird hey circle stets schriftlich oder in Textform bestätigen.
13.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Der Kunde und hey circle verpflichten sich, die entsprechende Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entsprechen.
13.3 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts sowie des deutschen internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.